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Gemäß den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 § 38 Abs. (3) ist die Aufschließungsabgabe (A) eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe. Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (BL), Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz (ES) errechnet: A = BL x BKK x ES. Bei der Vorschreibung ist jeweils der zum Zeitpunkt der Bauplatzerklärung oder Erteilung der Baubewilligung (Abs. 1) geltende Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz anzuwenden.
Gemäß NÖ Bauordnung 2014 iVm der Verordnung des Gemeinderates.