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Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der o.a. Gebührensätze.
Die o.a. Gebührensätze erhöhen sich wie folgt bei:
Bei Beerdigungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhöt sich die jeweilige o.a. Gebühr u 50 von Hundert.
Gemäß NÖ Bestattungsgesetz 2017 iVm der Verordnung des Gemeinderates.