Der GVA weißt darauf hin, dass
Abfälle aus Firmen, Landwirtschaften, Gaststätten oder ähnlich agierenden Gewerken NICHT angenommen werden.
Die Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung der Abfälle, die auf den Altstoffsammelzentren/Wertstoffzentren anfallen, werden über die Müllgebühr der Haushaltsrestmülltonnen finanziert.
Ein „Ausnutzen“ von betrieblichen Einrichtungen führt dazu, dass die Allgemeinheit Kosten zu tragen hat, welche die Gebühren erhöhen.
Entsorgung dieser Abfälle
Eine Entsorgung von Abfällen aus dem betrieblichen Umfeld muss über befugte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen z.B.:
- Brantner in Oeynhausen
- R&L Entsorgungstechnik in Hochstraß
- Killer in Leobersdorf
- Mars in Oberwaltersdorf
- FCC in Himberg
- sowie jeder andere befugte Entsorger
Generell keine Annahme
Restmüll und unsortierte Abfälle in Säcken
GVA-Restmüllsäcke können am Gemeindeamt erworben und zur Restmülltonne am Entleerungstag dazugestellt werden. www.gvabaden.at/sackomat
Extrudiertes Polystyrol (XPS), Styrodur – Dämmplatten färbig, meist rosa oder blau*
Dämmplatten müssen aufgrund des Flammschutzmittels einer speziellen thermischen Behandlung zugeführt werden.
Künstliche Mineralfaser (KMF)*
Künstliche Mineralfasern (z.B. Steinwolle, Glaswolle, Mineral-wolle, …) enthalten lungengängige Fasern und sind zusätzlich ein Störstoff in der Restmüllverbrennungsanlage, da der Brandherd abgekühlt wird und die Elektrofilter stark verstopft werden.
Eternit/Asbest (Dachplatten)*
Durch das Brechen kommt es zur Bildung gesundheitsgefährdender, lungengängiger Fasern. Sie dürfen nicht über den Bau-schutt entsorgt werden.
Photovoltaik-Module*
Solaranlagen zur Stromproduktion z.B. am Dach oder anderswo fixiert, gelten immer als gewerbliche Geräte und dürfen nicht über die Sammelstellen der Haushalte entsorgt werden. Diese müssen vom Hersteller zurückgenommen werden.
*Entsorgung durch befugte Entsorgungsbetriebe
Liste der befugten Entsorgungsbetriebe befindet sich weiter oben im Text.
Für weitere Informationen