Wasserstände in der Triesting derzeit sehr niedrig

Veröffentlichungsdatum11.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde Info

Wichtige Information der Bezirkshauptmannschaft Baden

Die Wasserstände in den Fließgewässern des Bezirks Baden sind derzeit außergewöhnlich niedrig. Besonders betroffen sind unter anderem Schwechat, Triesting und Leitha. Die Situation ist für die Gewässer und die darin lebenden Tiere und Pflanzen äußerst belastend. Die Bezirkshauptmannschaft Baden weist daher darauf hin, dass Wasser aus Fließgewässern nur dann entnommen werden darf, wenn dafür eine aufrechte wasserrechtliche Bewilligung vorliegt. Das betrifft insbesondere Wasserentnahmen mit Pumpen, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen.

Bitte derzeit auf Wasserentnahmen verzichten

Jeder Liter Wasser, der einem ohnehin sehr niedrigen Fluss- oder Bachbett entnommen wird, fehlt dem Gewässer und verschärft die Belastung für das Ökosystem. Immer wieder werden unerlaubte Wasserentnahmen festgestellt. Wasserentnahmen ohne entsprechende Bewilligung sind nicht zulässig. Sie stellen im Sinne des § 137 Abs. 2 Wasserrechtsgesetzes 1959 einen strafrechtlich verfolgbaren Tatbestand dar, der mit einer Geldbuße von bis zu 14.530,-- Euro geahndet werden kann und durch die Bezirkshauptmannschaft Baden bei entsprechender Meldung auch konsequent nachgegangen wird.

Was weiterhin erlaubt ist

Der sogenannte Gemeingebrauch an Gewässern bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Dazu zählen beispielsweise:

  • Baden
  • Waschen
  • Tränken
  • Schwemmen
  • Schöpfen von Hand

Bitte verzichten Sie derzeit auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern, sofern dafür keine entsprechende wasserrechtliche Bewilligung vorliegt. Helfen wir gemeinsam mit, die ohnehin angespannte Situation unserer Bäche und Flüsse nicht weiter zu verschärfen und die Gewässerökologie bestmöglich zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Rücksicht und Ihre Mithilfe!