Aufschließungsabgabe

Gebühr
Betrag
Einheitssatz
€ 520,00

Gemäß den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 § 38 Abs. (3) ist die Aufschließungsabgabe (A) eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe. Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge (BL), Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz (ES) errechnet: A = BL x BKK x ES. Bei der Vorschreibung ist jeweils der zum Zeitpunkt der Bauplatzerklärung oder Erteilung der Baubewilligung (Abs. 1) geltende Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz anzuwenden. 

Gemäß NÖ Bauordnung 2014 iVm der Verordnung des Gemeinderates.

Zuständig