Gebrauchsabgabe

Abgabe für die Benützung von öffentlichen Grundflächen über den üblichen Gebrauch hinaus. 

Gemäß NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 iVm der Verordnung des Gemeinderates sind alle Gebrauchsarten mit den Höchstsätzen zu entrichten. 

Ausgenommen: Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sog. Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen 10 m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat mit € 1,00.