Kanalbenützungsgebühr

Gebühr
Betrag
Kanalbenützungsgebühr
€ 3,19 (zzgl. 10 % USt.)

Die Kanalbenützungsgebühr ist eine zweckgebundene Gebühr, die ausschließlich für die Errichtung, für die Erhaltung und den Betrieb der Kanalanlage verwendet wird.

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus der Berechnungsfläche multipliziert mit dem Einheitssatz. Diese Gebühr ist in vier gleichen Teilbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu entrichten.

Zuständig