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Die Kanaleinmündungsabgabe ist für den möglichen Anschluss einer Liegenschaft an die öffentliche Kanalanlage zur Ableitung der Schmutz- und Fäkalabwässer einmalig zu entrichten.
Die Kanaleinmündungsabgabe errechnet sich aus der Berechnungsfläche multipliziert mit dem Einheitssatz zuzüglich eines Anteiles von 15% der unbebauten Fläche.