Der 1. Mai ist der Staatsfeiertag Österreichs. Er wurde 1949 im besetzten Nachkriegsösterreich während der Bundesregierung Figl I, einer großen Koalition der maßgeblichen politischen Parteien ÖVP und SPÖ, per Gesetzesbeschluss so bezeichnet. Diese Festlegung ohne offizielle Widmung knüpft an den Ersten Mai als Tag der Arbeit an, Feiertag in Österreich ab 1919 und an dessen Umwidmung zum Staatsfeiertag des autoritären Ständestaates im Jahr 1934. Hinzu kam der Umstand, dass der 1. Mai in der Nachkriegszeit der einzige nichtreligiöse Feiertag Österreichs war.
Vom Staatsfeiertag zu unterscheiden ist der 1965 eingeführte, für das nationale Selbstverständnis Österreichs weit bedeutendere Nationalfeiertag am 26. Oktober, an dem Österreich seiner 1955 in Kraft getretenen „immerwährenden Neutralität“ und indirekt des Abzugs der letzten alliierten Besatzungssoldaten gedenkt. Der Staatsfeiertag am 1. Mai als solcher nimmt im Bewusstsein der Österreicher eine untergeordnete Rolle ein und ist vielen Menschen gar nicht bekannt – darunter auch Staatsvertreter, Zeithistoriker und Journalisten. Verwechslungen der beiden Feiertage und zahlreiche weitere Irrtümer zum Staatsfeiertag sind in der Praxis häufig.