Schul- und Studienbeihilfe

Richtlinien:

Schul- bzw. Studienbeihilfen werden nur für das laufende Schul- bzw. Studienjahr gewährt. Rückwirkend wird die Förderung maximal für ein Schul- bzw. Studienjahr gewährt, sofern das Ansuchen noch in jenem Kalenderjahr einlangt, in welches das Sommersemester fällt.

Benötigte Beilagen:

  • Nachweis der Familienbeihilfe für die betroffene Person (SchülerIn/StudentIn)
  • Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung der betroffenen Person

Das Ansuchen ist formlos schriftlich oder in jeder sonstigen technisch möglichen Weise beim Gemeindeamt einzubringen.

Schulstufe    Betrag
 Oberstufe  € 40,00
 Universität  € 75,00

Zuständig

Zuständigkeiten